Mitgliedschaft
Als Mitglied der AVED-IHK Ostbelgien profitiert ihr Unternehmen von vielen Serviceleistungen, entweder kostenlos oder zu Vorzugstarifen, und wird Teil des ostbelgischen Unternehmensnetzwerkes.
Wir verteidigen ihre Interessen und sorgen dafür, dass die Wirtschaft in Ostbelgien Gehör findet. Gemeinsam sind wir stark!
Unsere Mehrwerte
Sechs gute Gründe für eine Mitgliedschaft
Sie möchten Mitglied werden?
Voraussetzungen
Die Vereinigung wird durch ordentliche Mitglieder getragen. Sie kann ebenfalls fördernde Mitglieder aufnehmen.
Ordentliche Mitglieder sind ausschließlich Unternehmen, natürliche oder juristische Personen, die den Bedingungen des Artikels I.1.1° des Wirtschaftsgesetzbuches entsprechen.
Eine fördernde Mitgliedschaft kann gewährt werden, falls der Antragsteller die Bedingungen einer ordentlichen Mitgliedschaft zwar nicht erfüllt, aber die Vereinigung bei der Erfüllung ihres uneigennützigen Zweckes wohlwollend unterstützen und fördern möchte.
Beitrag
Die Mitglieder sind zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
Auf Vorschlag des Verwaltungsorgans verabschiedet die Generalversammlung die Berechnungsmethode, die Beitragshöhe und -staffelung.
Für das Übergangsjahr 2025 greifen die Beitragssätze, wie sie in der Generalversammlung seitens der Mitglieder am 14. Juni 2024 festgelegt worden sind. Für die Beitragsfestlegung des Geschäftsjahres 2026 wird das Verwaltungsorgan in den kommenden Monaten den Mitgliedern einen Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreiten, der dann umgehend veröffentlicht wird.
Falls Sie noch im laufenden Geschäftsjahr 2025 Mitglied werden möchten, wenden Sie sich bitte für weitere Auskünfte, auch zur Beitragshöhe, an die Geschäftsführung unter volker.klinges@aved-ihk.be.
Dauer
Sie können jederzeit und mit sofortiger Wirkung Mitglied der AVED-IHK Ostbelgien werden.
Der freiwillige Austritt eines Mitglieds kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung an die Vereinigung erfolgen und tritt zum Ende des laufenden Geschäftsjahres der Vereinigung in Kraft. Als Kündigungsdatum gilt das Datum des Eingangs der Austrittserklärung. Das freiwillig austretende Mitglied ist verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, der für das Geschäftsjahr, in dem es seinen Austritt einreicht, durch die Generalversammlung festgelegt wurde.